Das Förderprogramm AFIF

Das EU-Förderprogramm AFIF (Alternative Fuels Infrastructure Facility) fördert den europaweit flächendeckenden Ausbau der Infrastruktur für den nachhaltigen Güterverkehr entlang des sogenannten transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und unterstützt in seiner zweiten Phase (2024-2025) mit einer Milliarde Euro dabei, die Ziele der AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) umzusetzen.

M3E übernimmt für Sie im Bereich Straßenverkehr die gesamte AFIF-Antragsabwicklung

Als ausgewiesene Fördermittelexpert:innen im Straßenverkehrsbereich haben wir für unsere Kund:innen in den vergangenen Jahren bereits bei vielen großen und kleinen Förderprogrammen eine Fördersumme im insgesamt dreistelligen Millionenbereich generieren können. Wir sind überdies sehr stolz auf die hohe Erfolgsquote unserer Antragstellungen - insbesondere im Nutzfahrzeugbereich. 

Profitieren auch Sie von unserer Expertise!


Welche Projekte werden gefördert?

Der aktuelle Aufruf der Europäischen Kommission im Rahmen von AFIF betrifft den Ausbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in mehreren Verkehrsbereichen (u.a. Straßen-, See- und Luftverkehr).

M3E übernimmt die Antragstellung im Bereich Straßenverkehr. 

Hier werden folgende Projektgegenstände gefördert:

  • Errichtung von Ladestationen mit hoher Leistung
  • Errichtung von Wasserstofftankstellen
  • Megawatt-Ladestationen für schwere Nutzfahrzeuge

Wie sind die Projektanforderungen?

AFIF fördert gezielt Projekte, die umsetzungsbereit sind.

Das Förderprogramm ist als Kofinanzierungsinstrument angelegt, das voraussetzt, dass 10 % der förderfähigen Projektkosten entweder von einem Durchführungspartner (2/3 des Budgets) oder einem öffentlichen/privaten Finanzinstitut innerhalb der Europäischen Union (1/3 des Budgets) finanziert werden müssen.

Eine weitere Anforderung besteht denn auch in der erteilten Finanzierungsgenehmigung von selbigem Durchführungspartner oder selbiger öffentlicher oder privater Finanzinstitution innerhalb der EU.

Die weiteren Anforderungen sehen wie folgt aus:

  • Ein beantragter Mindestzuschuss von 2 Millionen Euro für Projekte mit Festbetrag.
  • Ein beantragter Mindestzuschuss von 1 Mio. € für Projekte mit Kofinanzierungssatz.
  • Fertigstellung des Projekts innerhalb von 39 Monaten nach dem Stichtag des Antrags.

Wie hoch sind die Fördersummen?

Die Festbetragsförderung rangiert je nach Art des Ladepunkts von 20.000-60.000 € pro Ladepunkt.

Die Kofinanzierungsförderung können von 30 % bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen.

Deadlines

Die Anträge können für diesen Aufruf an drei verschiedenen Stichtagen eingereicht werden:

Die erste Einreichungsfrist ist der 24. September 2024.

Die zweite Einreichungsfrist ist der 11. Juni 2025.

Die dritte Einreichungsfrist ist der 4. März 2026.


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